Weiterführende Informationen
Auf Grund der Änderungen in der Nationalrats-Wahlordnung 1992 und der Erfahrungen bei den Wahlen der letzten Jahre ergibt sich insbesondere bei der Abwicklung der Briefwahl (Zustellung der Wahlkarten an die Bürgerinnen und Bürger, Rücklauf der Wahlkarten an die Wahlbehörden) Änderungsbedarf.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den ausdrücklichen Ausschluss der telefonischen Beantragung einer Wahlkarte, die eingeschriebene Übersendung der Wahlkarte sowie, im Fall der Überbringung der Wahlkarte mittels Boten, das Verbot der sofortigen Mitnahme aus Gründen des Übereilungsschutzes. Weiters werden die elektronische Führung des Abstimmungsverzeichnisses bei Erfüllung der Voraussetzungen für zulässig erklärt und die Öffnungszeiten der Abgabestelle briefwählerfreundlicher gestaltet. Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen wird sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten auf der Wahlkarte für Dritte nicht sichtbar sind. Die Stichtagsregelung für die Einbringung der Wahlvorschläge wird an die Systematik der Nationalrats-Wahlordnung 1992 angeglichen. Anpassungen an die Nationalrats-Wahlordnung 1992 mit dem Ziel einer Vereinheitlichung und damit leichteren Vollziehung erfolgen ua. beim Stichtag sowie durch die - zusätzlich zur bisherigen Regelung eröffnete - Möglichkeit, Wahlvorschläge