Weiterführende Informationen
Das Oö. Feuerwehrgesetz, LGBl. Nr. 111/1996, ist am 1. Jänner 1997 in Kraft getreten. Nicht zuletzt die zwischenzeitigen Erfahrungen aus der Vollziehung erfordern einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes. Wesentliche Inhalte dieses Landesgesetzes sollen überdies dazu beitragen, ein effizientes, schlagkräftiges und zukunftstaugliches Feuerwehrwesen in Oberösterreich sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang ist etwa hervorzuheben, dass künftig gemeindeübergreifende Pflichtbereiche leichter möglich sein sollen und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren auf Grundlage einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung sichergestellt werden soll.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Festlegung von Schutzzielen;
- Konkretisierung der Aufgaben des Feuerwehrwesens;
- Erweiterung der Möglichkeiten zur Pflichtbereichsanpassung;
- verbindliche Durchführung einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung;
- die Ermöglichung der Bildung einer gemeinsamen Betriebsfeuerwehr für räumlich zusammenhängende Betriebe;
- die Möglichkeit der Zusammenlegung von Feuerwehren;
- die Möglichkeit zur Erlassung spezieller Ausbildungsvorschriften für hauptberuflich tätige Feuerwehrmitglieder;
- die Konkretisierung von Funktionen und Aufgaben innerhalb des Oö. Landes-Feuerwehrverbands;
- Übertragung der Aufgaben des Oö. Feuerwehrfonds an den Oö. Landes-Feuerwehrverband in Folge der Auflösung des Oö. Feuerwehrfonds.
Darüber hinaus werden im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs einige kleinere formale Anpassungen vorgenommen, wie etwa sprachliche und systematische Anpassungen oder Zitat-und Terminologieanpassungen (zB an die Neufassung des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes).
Nicht zuletzt wird die vorliegende Gesetzesinitiative zum Anlass genommen, das Oö. Feuerwehrgesetz (Oö. FWG) durchgängig geschlechtergerecht zu formulieren. Die dadurch notwendigen Änderungen in einer Vielzahl der Bestimmungen des aktuellen Gesetzestextes lassen es zweckmäßig scheinen, das derzeitige Oö. FWG nicht bloß zu novellieren, sondern gänzlich neu als Oö. Feuerwehrgesetz 2015 (Oö. FWG 2015) zu erlassen.