Ausführliche Informationen sowie Vorgaben und Voraussetzungen zur Genehmigung historischer Fahrzeuge entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Genehmigung historischer Fahrzeuge“.
Allgemeine Informationen und Definition historisches Fahrzeug:
Als historisches Fahrzeug gilt ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung (und damit auch nicht zur gewerblichen Nutzung) bestimmtes Fahrzeug,
mit Baujahr 1955 und davor oder
mit einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren, welches in die vom „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ (KHMÖ) herausgegebene Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist.
Das Fahrzeug muss sich in den Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden und gut erhalten sein (Erhaltungszustand Note 1 bis höchstens 3).
Nutzungseinschränkung:
Historische Kraftwagen / Krafträder dürfen nur an 120 / 60 Tagen pro Jahr verwenden werden. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen.
Wiederkehrende Begutachtung (§ 57a KFG):
Historische Fahrzeuge müssen aufgrund der Nutzungseinschränkung nur alle zwei Jahre begutachtet werden.
Weiterführende Informationen
- Genehmigung von historischen Fahrzeugen (Oldtimer) .
- BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie .
- KHMÖ - Kuratorium Historische Mobilität Österreich .
- Kraftfahrgesetz 1967 .
Häufig gestellte Fragen
Sie besitzen ein Fahrzeug, welches 30 Jahre oder älter ist, sich im original Zustand befindet und haben dafür aber keine Fahrzeugdokumente. Sollte keine erstmalige Zulassung mehr nachvollziehbar sein, so wäre das Fahrzeug normalerweise nicht mehr genehmigungsfähig! Für historische Fahrzeuge wurde allerdings die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung geschaffen. Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt.
Weiterführende Informationen
Ein Fahrzeug muss folgende Kriterien erfüllen, um als historisches Fahrzeug bezeichnet werden zu können:
- Das Fahrzeug muss 30 Jahre oder älter sein.
- Das Fahrzeug muss sich im originalen Zustand bzw. zeitgenössischen Zustand befinden.
- Das Fahrzeug muss in der Liste der erhaltungswürdigen Fahrzeuge zu finden sein.
Die Liste der erhaltungswürdigen Fahrzeuge kann unter dem unten angehängten Link gefunden werden.
Weiterführende Informationen