Genehmigungen

Haben Sie Änderungen an einem zugelassenen Fahrzeug vorgenommen (Reifen/Felgen, usw.) oder haben Sie ein Fahrzeug ohne Genehmigungsdokument?

In Österreich müssen sämtliche Fahrzeuge, welche sich auf öffentlichen Straßen bewegen, geprüft und genehmigt sein. Dies betrifft auch sämtliche Änderungen, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können.

Fahrzeuge, welche keine EU-Betriebserlaubnis besitzen und somit nicht bereits für den gesamten EU-Raum genehmigt sind, müssen national geprüft und einzelgenehmigt werden. 

Änderungen an einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen, welche nicht bereits für den gesamten EU-Raum genehmigt sind, müssen der Landesregierung angezeigt werden und müssen national geprüft und genehmigt werden.

Teile, welche für den EU-Raum geprüft und genehmigt sind, besitzen ein e-Prüfzeichen und ein Gutachten, für welche Fahrzeuge diese erlaubt sind. Dieses Gutachten ist bei solchen Teilen immer mitzuführen und den Behörden vorzulegen.
 

Fahrzeuge, welche keine EU-Typengenehmigung aufweisen oder soweit umgebaut wurden, dass diese national für Österreich einzelgenehmigt werden müssen, haben die entsprechenden Richtlinien und Vorschriften zu erfüllen. Diese müssen von der örtlichen Landesregierung geprüft werden. 

Fahrzeuge ohne Genehmigungsdokument, für welche es keinen Hersteller mehr gibt und die als historische Fahrzeuge (Oldtimer) betrieben werden sollen, müssen ebenfalls einzelgenehmigt werden.

Weitere Informationen bezüglich Einzelgenehmigungen erhalten Sie in den unten angeführten Links.

Weiterführende Informationen

Gemäß § 33 KFG 1967 ist der Zulassungsbesitzer verpflichtet, Änderungen an einem Fahrzeug, durch welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflusst werden kann, dem Landeshauptmann, in dessen örtlichen Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat, unverzüglich anzuzeigen (Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz in Oberösterreich).

Das Fahrzeug ist nach dem Umbau bzw. Vornahme der Änderung dem Sachverständigen der Landesfahrzeugprüfstelle vorzuführen. Das Genehmigungsdokument (Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid) und sämtliche erforderliche Gutachten sind mitzubringen.

Beispiele für Änderungen:

  • Änderung des Aufbaues
  • Gewichtsänderungen
  • Rad/Reifenkombination
  • Lenkräder
  • Fahrwerksänderungen (Tieferlegungen)
  • Tuning

Nähere Informationen, insbesondere über erforderliche Unterlagen und die Vorgehensweise, finden Sie auf den weiter führenden Links.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: