Für eine Eintragung anderer Räder sind folgende Kriterien zu beachten:
Der Reifen- bzw. Felgentyp muss für die Fahrzeugtype freigegeben sein (Herstellerfreigabe, TÜV-Gutachten, ABE). Die in diesen Unterlagen enthaltenen Auflagen und Bedingungen (über eventuell notwendige Adaptierungen, wie z.B. Änderungen an den Radkästen, Prüfung des Geschwindigkeitsmessers, Lenkeinschlagbegrenzer oder die Art des Ventils) müssen erfüllt werden.
Die Freigängigkeit der Reifen bei allen Belastungszuständen in den Radkästen muss gewährleistet sein.
Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens den Werten im Typenschein, Datenauszug bzw. Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen.
Ausreichende Radabdeckungen, das heißt die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen, abgedeckt sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- TÜV-Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Freigabe des Fahrzeugherstellers für die Rad/Reifenkombination
- Wenn diese Gutachten keine Anbauprüfung für die Fahrzeugtype enthalten, ist ein Gutachten eines Ziviltechnikers oder eines technischen Büros erforderlich