Genehmigungsfreie Räder

Grundsätzlich sind Änderungen von Rädern / Reifen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Wenn die Räder (Felge) nach der ECE-Regelung 124 genehmigt und ein passendes Gutachten (muss nach der ECE-Regelung 124 abgenommen werden) mitgeführt wird.

Bei Räder, welche nach der ECE-Regelung 124 genehmigt wurden, handelt es sich ausschließlich um Rad/Reifenkombinationen in derselben Dimension, welche im Genehmigungsdokument bereits angegeben sind.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: