Sitze und Gurte

Auf folgendes ist zu achten:

  • Prüfung des Sitzes bzw. Verankerung entsprechend der EG-Richtlinie (Sitze müssen ECE-geprüft sein).
  • Die Sitze müssen in Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen ebenfalls der Körperform angepasst werden können.
  • Sitze nur mit FIA-Prüfung sind nicht genehmigungsfähig.
  • H-Gurte mit einem e-Prüfzeichen sind genehmigungsfrei.
  • Werden diese H-Gurte verwendet, so dürfen in der zweiten Reihe keine Personen befördert werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
  • Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
  • Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: