Auf folgendes ist zu achten:
- Prüfung des Sitzes bzw. Verankerung entsprechend der EG-Richtlinie (Sitze müssen ECE-geprüft sein).
- Die Sitze müssen in Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen ebenfalls der Körperform angepasst werden können.
- Sitze nur mit FIA-Prüfung sind nicht genehmigungsfähig.
- H-Gurte mit einem e-Prüfzeichen sind genehmigungsfrei.
- Werden diese H-Gurte verwendet, so dürfen in der zweiten Reihe keine Personen befördert werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.