Scheinwerferblenden

 

Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen müssen

  • hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit, der äußeren Gestaltung (scharfkantig) sowie der Splittersicherheit des Materials und
  • Lichttechnisch geprüft sein (Abdeckung des Lichtkegels der Scheinwerfer bzw. eventuell integrierter Fahrtrichtungsanzeiger usw.).

 

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
  • Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
  • Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: