Scheinwerferblenden und Motorhaubenverlängerungen müssen
- hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit, der äußeren Gestaltung (scharfkantig) sowie der Splittersicherheit des Materials und
- Lichttechnisch geprüft sein (Abdeckung des Lichtkegels der Scheinwerfer bzw. eventuell integrierter Fahrtrichtungsanzeiger usw.).
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.