Pedalauflagen

Auf folgendes ist zu achten:

  • Pedalauflagen müssen rutschhemmend ausgeführt und sicher befestigt  sein.
  • Die Pedale für Gas, Kupplung und Bremse müssen auch mit herkömmlichen Schuhen sicher bedienbar sein.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
  • Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
  • Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: