Auf folgendes ist zu achten:
- Pedalauflagen müssen rutschhemmend ausgeführt und sicher befestigt sein.
- Die Pedale für Gas, Kupplung und Bremse müssen auch mit herkömmlichen Schuhen sicher bedienbar sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.