Rundumverbau

Auf folgendes ist zu achten:

  • Zugänglichkeit der Abschleppvorrichtungen
  • Mindestbodenfreiheit von 110 mm (elastische Teile ausgenommen - mindestens 80 mm)
  • entsprechend dauerhafte Montage
  • keine scharfkantigen Teile
  • keine vermeidbaren vorspringenden Teile
  • Einhaltung der in den zugehörigen Gutachten enthaltenen Auflagen

 

 

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
  • Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
  • Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: