Auf folgendes ist zu achten:
- Zugänglichkeit der Abschleppvorrichtungen
- Mindestbodenfreiheit von 110 mm (elastische Teile ausgenommen - mindestens 80 mm)
- entsprechend dauerhafte Montage
- keine scharfkantigen Teile
- keine vermeidbaren vorspringenden Teile
- Einhaltung der in den zugehörigen Gutachten enthaltenen Auflagen
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.