Überrollkäfige für den normalen Straßenverkehr sind nur im hinteren Bereich des Fahrzeuges erlaubt (ab der B-Säule).
Diese Käfige müssen sicher ausgeführt sein. Es dürfen keine scharfkantigen Materialien verwendet werden (entsprechende Polsterung bei Verletzungsgefahr ist unbedingt notwendig).
Im vorderen Bereich sind Überrollkäfige nur dann genehmigungsfähig, wenn das Fahrzeug im Motorsport eingesetzt wird. In diesem Fall muss der Zulassungsbesitzer eine Motorsportlizenz vorweisen und das Fahrzeug wird in seiner Verwendung eingeschränkt. Das Fahrzeug wird anschließend nur auf den Zulassungsbesitzer mit dieser Lizenz zugelassen, und darf nur im Zuge der Motorsportveranstaltungen verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.