Auf folgendes ist zu achten:
- Der Durchmesser des Lenkrades muss mindestens 300 mm (außen) sein.
- uneingeschränkte Sicht auf den Armaturenbereich (Tacho und Kontrollleuchten)
- Kennzeichnung der Lenkradtype muss ablesbar sein.
- Eignung für das Fahrzeug (Gutachten!)
- Einhaltung sämtlicher Auflagen des zugehörigen Gutachtens (unter anderem Naben, Airbag, Fahrversuch, usw.)
- Bei Fahrzeugen mit ESP muss das eingebaute Lenkrad diese Funktion unterstützen.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
- Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
- Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.