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Der Oö. Landtag hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz mit Wirkung vom 29. März 2014 beschlossen. Daher wurde vom Oö. Landtag am 21. Mai 2015 mit Beschluss des Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetzes 2015 die Zuweisung der beim AKh beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Stadt Linz, der bei der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) beschäftigten Landesbediensteten unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten zur Kepler Universitätsklinikum GmbH mit 1. Jänner 2016 festgelegt.
Weiterführende Informationen
Der Oö. Landtag hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz mit Wirkung vom 29. März 2014 beschlossen (LGBl. Nr. 24/2014).
In Art. 3 dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Land Oberösterreich in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Linz unter Heranziehung der Areale und Einrichtungen des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz, der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz sowie der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz eine öffentliche Krankenanstalt mit eigenem Rechtsträger zu errichten und zu betreiben, die auch der Forschung und Lehre im klinischen Bereich der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz dient.
Für diese Krankenanstalt wurde mit Wirkung vom 16. Jänner 2015 ein eigener Rechtsträger in Form der Kepler Universitätsklinikum GmbH gegründet, der Träger dieser (krankenanstaltenrechtlich) einen öffentlichen Krankenanstalt bestehend aus dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Linz (AKh), der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) ist. In diese Gesellschaft, an der zu 74,9 % das Land Oberösterreich via Oö. Landesholding GmbH und zu 25,1 % die Stadt Linz beteiligt sind, werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 das AKh, die LNK und die LFKK eingebracht.
Das AKh, die LNK und die LFKK sind auch nach dem 1. Jänner 2016 weiterhin Betriebe im Sinn des § 34 ArbVG, weswegen die bestehenden Betriebsräte unverändert bleiben und ein Zentralbetriebsrat zu bilden ist.
Gegenstand dieses Landesgesetzes ist die Zuweisung der am AKh tätigen Bediensteten der Stadt Linz zur Kepler Universitätsklinikum GmbH bzw. die Zuweisung der an der LNK und LFKK tätigen Landesbediensteten zur Kepler Universitätsklinikum GmbH, wobei die Zuweisung dieser Personen nach den bisherigen Zuweisungsgesetzen endet und diese unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten der neuen Gesellschaft zugewiesen werden.
Die neuen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die ab 1. Jänner 2016 für die Zwecke der Kepler Universitätsklinikum GmbH aufgenommen werden, sollen Landesbedienstete werden.
24 Abteilungen am Kepler Universitätsklinikum werden auf Grund der Vorgaben der Art. 15a B-VG Vereinbarung zu Universitätskliniken umgewandelt, deren Leitung einer Universitätsprofessorin bzw. einem -professor - gemäß §§ 29 und 32 Universitätsgesetz 2002 (UG) - obliegt. Die Berufung der Universitätsprofessorinnen und -professoren nach § 98 UG, die ein Dienstverhältnis zur Johannes Kepler Universität haben und dem Kollektivvertrag der JKU unterliegen, ist nicht Gegenstand dieses Landesgesetzes.
Dieses Landesgesetz ist eine lex specialis zu den sonstigen Zuweisungsgesetzen (Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz - Oö. GZG, Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz sowie Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 - Oö. LB-ZG 2005).
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Die Ermöglichung der Zuweisung der beim AKh beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Stadt Linz unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten zur Kepler Universitätsklinikum GmbH mit 1. Jänner 2016;
- die Zuweisung der bei der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) beschäftigten Landesbediensteten unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten zur Kepler Universitätsklinikum GmbH mit 1. Jänner 2016;
- die Festlegung, dass ab 1. Jänner 2016 neu aufgenommene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Kepler Universitätsklinikum GmbH Bedienstete des Landes Oberösterreich sind und der Kepler Universitätsklinikum GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen werden und
- die Vertretung des jeweiligen Dienstgebers (Land OÖ, Stadt Linz) durch das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Kepler Universitätsklinikum GmbH bzw. die Vertretung der Dienstbehörde Oö. Landesregierung durch das oben genannte Mitglied der Geschäftsführung bei Landesbeamtinnen und Landesbeamten bzw. bei Beamtinnen und Beamten der Stadt Linz die Beleihung.