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Direkten Barzuschuss im Rahmen der Wohnbauförderung
Der Oö. Landtag hat am 18. Juni 2015 mit Beschluss für die Errichtung eines Eigenheimes auch eine Wahlmöglichkeit und damit einen neuen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, die Wohnbauförderung zur Realisierung des eigenen Hauses in Form eines direkten Barzuschusses in Anspruch nehmen zu können. Die nähere Ausgestaltung dazu soll in der Oö. Eigenheim-Verordnung 2012 erfolgen.
Weiterführende Informationen
Im III. Hauptstück „Förderung der Sanierung von Wohnungen, Wohnhäusern, Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnheimen sowie Förderung von Energiegewinnungsanlagen, die erneuerbare Energieträger nutzen“ des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 wurde mit einer Novelle im Jahr 2002 der § 16a geschaffen, um im Sanierungsbereich eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen für die Förderungswerber zu ermöglichen. Die nähere Ausgestaltung dieser Fördervariante wurde dann in den jeweiligen Wohnhaussanierungs-Verordnungen vorgenommen.
Für die Errichtung eines Eigenheimes soll mit diesem Gesetz auch eine Wahlmöglichkeit und damit ein neuer Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die Wohnbauförderung zur Realisierung des eigenen Hauses in Form eines direkten Barzuschusses in Anspruch nehmen zu können.
Die nähere Ausgestaltung dazu erfolgt in der Oö. Eigenheim-Verordnung 2012.