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Vereinfachung des Veranstaltungsrechts
Vom Oö. Landtag wurde am 9. Juli 2015 (einstimmig) eine Vereinfachung des Veranstaltungsrechts beschlossen. Im Detail wurden die Präzisierung des Geltungsbereichs, Erweiterung des Ausnahmekatalogs, Verankerung neuer Zielbestimmungen, Einführung einer neuen Kategorie "Kleinveranstaltungen", Reduzierung der persönlichen Voraussetzungen der Veranstalterin bzw. des Veranstalters, Streichung der Verfallsbestimmung und weitere verfahrensrechtliche Vereinfachungen festgelegt.
Weiterführende Informationen
Das Veranstaltungsrecht ist eine sehr komplexe Materie; einige Veranstaltungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes; andere Veranstaltungen sind im Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz oder in speziellen Landesgesetzen geregelt. Der vorliegende Antrag berücksichtigt die aus der Praxis stammenden Wünsche zur Vereinfachung des Veranstaltungsrechts. Unter Anführung praxisrelevanter Beispiele wird der Geltungsbereich des Gesetzes präzisiert, womit die Auslegung des Gesetzes erleichtert und bisher aufgetretene schwierige Abgrenzungsfragen vermieden werden; der Ausnahmekatalog wird um einige Veranstaltungsarten erweitert; der Initiativantrag enthält zudem mehrere (neue) Bestimmungen, die das Verfahren vereinfachen, sowie allgemeine (Auslegungs)Grundsätze der Veranstaltungssicherheit. Alle Maßnahmen dienen der Deregulierung und der Verwaltungsvereinfachung.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Präzisierung des Geltungsbereichs
- Erweiterung des Ausnahmekatalogs
- Verankerung neuer Zielbestimmungen
- Einführung einer neuen Kategorie "Kleinveranstaltungen"
- Reduzierung der persönlichen Voraussetzungen der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
- Streichung der Verfallsbestimmung
- Weitere verfahrensrechtliche Vereinfachungen