Landesgesetz, mit dem das Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 geändert wird (Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz-Novelle 2015)

Gentechnik - Nein danke

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Verordnungsermächtigung für die Oö. Landesregierung zur Beschränkung oder Untersagung von gentechnisch verändertes Saatgut oder gentechnisch veränderte Pflanzen

Der Oö. Landtag hat am 9. Juli 2015 (einstimmig) Bestimmungen zum nunmehr bestehenden Selbstbestimmungsrecht Österreichs zur Gentechnikfreiheit beschlossen. Damit wird die Landesregierung ermächtigt, für das oberösterreichische Landesgebiet unter bestimmten Voraussetzungen, im Einzelfall den Anbau von GVO einzuschränken oder zu untersagen. Die oberösterreichischen Bürgerinnen und Bürger haben ein hohes Interesse daran, dass gentechnisch verändertes Saatgut oder gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf Oberösterreichs Feldern angebaut werden.

Weiterführende Informationen

Der Oö. Landtag hat schon mit dem Entwurf für ein Oö. Gentechnik-Verbotsgesetz 2002 bzw. mit dem Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 versucht, die Koexistenz zwischen konventioneller, ökologisch/biologischer landwirtschaftlicher Erzeugung und der Verwendung genetisch veränderter Organismen bestmöglich zu gewährleisten und nachteilige Auswirkungen des GVO-Anbaus auf die natürliche Umwelt weitestgehend zu minimieren.

Mit der Änderung der Freisetzungsrichtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 wurde den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.

Die innerstaatliche Kompetenz zur Umsetzung dieser neuen europarechtlichen Möglichkeit der Beschränkung oder Untersagung des Anbaus von GVO kommt ausschließlich den Ländern zu.

Die neuen Bestimmungen sehen die Möglichkeit vor, aus bestimmten öffentlichen Interessen, wie z.B. der Sicherstellung einer ökologisch/biologischen Erzeugung, oder aus umwelt- oder agrarpolitischen Gründen, im Einzelfall den Anbau von GVO einzuschränken oder zu untersagen.

Die oberösterreichischen Bürgerinnen und Bürger haben ein hohes Interesse daran, dass gentechnisch verändertes Saatgut oder gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf Oberösterreichs Feldern angebaut werden. Der gegenständliche Initiativantrag ist das geeignete Mittel, das nunmehr bestehende Selbstbestimmungsrecht Österreichs so rasch wie möglich für das oberösterreichische Landesgebiet umzusetzen und die Landesregierung zu ermächtigen, für den Fall der Zulassung von GVO eine Beschränkung oder Untersagung mit Verordnung zu erlassen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: