Wer wird gefördert?
Gefördert werden langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Frauen (vor allem Wiedereinsteigerinnen) und Frauen ab 45 Jahren im Rahmen von Homeservice-Projekten, welche professionelle Haushaltshilfen bereit stellen.
Wie wird gefördert?
Das AMS gewährt Beihilfen für vom AMS zugewiesene Zielgruppenpersonen mit aktuellem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bzw. für Personen ohne Leistungsbezug.
Höhe und Dauer der Förderung durch das AMS:
66,7 % der Lohn- und Lohnnebenkosten werden als Beihilfe für die Dauer des Dienstverhältnisses, max. aber für 10 Monate gewährt. Die Abwicklung der Förderung erfolgt beim AMS durch die regionalen Geschäftsstellen.
Förderung durch das Land:
Das Land OÖ (Wirtschaftsressort) gewährt den Trägerorganisationen Beihilfen zur Abdeckung der aus der (Transit)Beschäftigung entstehenden Overheadkosten.
Abwicklung / Antragstellung
Für nähere Informationen wenden sie sich bitte an die Volkshilfe bzw. an das oö. Hilfswerk.