Ausführung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989
Der Oö. Landtag hat am 17. Dezember 2015 (einstimmig) Regelungen festgelegt, mit denen die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen sind.
Darüber hinaus sind Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU, mit der mehrere Arbeitnehmerschutzrichtlinien der EU geändert wurden, erforderlich.
Weiterführende Informationen
Der Bund hat mit BGBl. I Nr. 34/2015 und 79/2015 ua. auch grundsatzgesetzliche Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 (LAG) geändert. Die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen.
Darüber hinaus sind Anpassungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU, mit der mehrere Arbeitnehmerschutzrichtlinien der EU geändert wurden, erforderlich.