Verlängerung der Fristen im Zusammenhang mit der europarechtskonformen Neugestaltung des Vordienstzeiten- und Vorrückungssystems im Oö. Landes- und Gemeindedienstrecht
Der Oö. Landtag hat am 17. Dezember 2015 (einstimmig) Bestimmungen beschlossen, womit die bisherigen Fristen sollen verlängert werden sollen um eine tragfähige Ersatzregelung erlassen zu können. Denn bereits im Zuge der Erstellung des Oö. Gesundheitsberufsanpassungsgesetzes 2015 wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein Verjährungsverzicht sowie eine vorläufige Aussetzung legistisch umgesetzt.
Weiterführende Informationen
Als wesentlicher Punkt dieses Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Fristen im Zusammenhang mit der europarechtskonformen Neugestaltung des Vordienstzeiten- und Vorrückungssystems im Oö. Landes- und Gemeindedienstrecht anzuführen.
Bereits im Zuge der Erstellung des Oö. Gesundheitsberufsanpassungsgesetzes 2015 (LGBl. Nr. 91 vom 22. Juli 2015) wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein Verjährungsverzicht sowie eine vorläufige Aussetzung legistisch umgesetzt. Die bisherigen Fristen sollen verlängert werden um eine tragfähige Ersatzregelung erlassen zu können.
Die teilweise vergleichbare Bundesrechtslage wurde im Jahr 2015 zweimal maßgeblich geändert und dennoch im Gerichtswege bestritten und befindet sich auch von Seiten des Bundes eine neuerliche legistische Korrektur gerade in Begutachtung. Da in den bisherigen Überlegungen die grundsätzliche Übernahme der Bundesregelung als Basis auch für weitergehende Maßnahmen im Landes- und Gemeindedienstrecht angedacht war, sollten die dortigen Entwicklungen abgewartet und berücksichtigt werden können.
Dazu ist eine Verlängerung der genannten Fristen erforderlich.