Wer wird gefördert?
Wassergenossenschaften, welche Mitglied der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen sind.
Was wird gefördert?
a. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –verbesserung
b. Maßnahmen im Bereich der Versorgungssicherheit und des Krisenmanagements
c. Maßnahmen zur Anpassung der Wasseranlagen an den Stand der Technik
d. Maßnahmen zur Instandhaltung von (soweit erforderlich) wasserrechtlich bewilligten Anlagen
e. Konzepte, Studien, Gutachten sowie Projekte und dergleichen einschließlich der hiefür erforderlichen Vorleistungen, die im Zusammenhang mit den unter a. bis d. genannten Maßnahmen notwendig sind und von dazu befugten Personen erstellt werden.
f. Leistungen Dritter, welche zur Erbringung der Bau- und Servicedienstleistungen des Landes Oberösterreich notwendig sind
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahmen als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es wird jedoch unbedingt noch VOR Umsetzungsbeginn eine Kontaktaufnahme beim zuständigen Gebietsbetreuer oder unter 0732/7720-14030 empfohlen.
Für Leistungen gemäß Pkt. a-e wird die Summe aller Förderungen je Wassergenossenschaft in einem Zeitraum von 3 Jahren mit 10.000,-- Euro begrenzt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird eine Förderung erst ab einer Höhe von in Summe mind. € 500,- ausbezahlt, davon ausgenommen sind Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Für Leistungen gemäß Pkt. a-d iZm Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlagen beträgt das Ausmaß der Förderung 20% der anerkannten tatsächlichen Kosten
Für Leistungen gemäß Pkt. a-d iZm Meliorationsanlagen beträgt das Ausmaß der Förderung 50% der anerkannten tatsächlichen Kosten, manuelle Vorfluterinstandsetzungen werden pauschal mit € 2,00/lfm gefördert.
Für Leistungen gemäß Pkt. e beträgt das Ausmaß der Förderung 50% der anerkannten tatsächlichen Kosten
Für Leistungen Pkt. f beträgt das Ausmaß der Förderung 100% der anerkannten tatsächlichen Kosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Realisierung der Maßnahme sollte unbedingt im Vorfeld mit der Förderstelle abgestimmt werden und muss im öffentlichen Interesse stehen.
- Die zu fördernde Maßnahme muss zumindest dem Stand der Technik entsprechen.
- Für Förderfälle, für die behördliche Genehmigungen erforderlich sind, müssen diese Genehmigungen vorliegen und nachgewiesen werden.
- Der Antrag muss fristgerecht (innerhalb 3 Jahren) und vollständig eingereicht werden.
- Die „Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich“ sowie die Richtlinie zur Förderung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen sind vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist entweder online per eGov-Formular oder per Email einzureichen. Folgende Unterlagen sind je nach Antragsgegenstand anzuschließen:
a. Behördliche Genehmigungen bei bewilligungspflichtigen Maßnahmen
b. Fotodokumentation der Maßnahmen
c. Projektunterlagen inkl. Pläne bzw. Gutachten
d. Rechnungen und Einzahlungsbelege
e. Teilnahmebestätigung (bei Fortbildungen)
Je nach Antrag können ergänzende Angaben und Unterlagen erforderlich sein.
Förderantrag
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Förderprogramm für Mitgliedsgenossenschaften OÖ WASSER (UWD-WW/E-6)
Förderantrag
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Weiterführende Informationen
- Förderrichtlinie.
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Landes-Förderprogramm 2024 für Mitgliedsgenossenschaften der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen
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Volltext des Förderprogramms