Seeausrinne stellen aufgrund der höheren Wassertemperaturen im Sommer und den über den Jahresverlauf stark wechselnden Temperaturverhältnissen einen eigenständigen Gewässercharakter mit einer besonderen Lebensgemeinschaft von Fischarten dar. Das Klauswehr am Auslauf der Ager vom Attersee ist allerdings derzeit eine Barriere für Fische und andere im Wasser lebende Organismen. Insbesondere Fischarten der Seen, welche die Ausrinne als Laichgewässer nutzen (z. B. Seeforelle, Perlfisch, Seelaube) werden in ihrer Wanderung behindert.
Für ein funktionierendes aquatisches Ökosystem ist die Barrierefreiheit bzw. die Durchgängigkeit der Gewässer Grundvoraussetzung. Aus diesem Grund wurde in der Sanierungsverordnung LGBl. Nr. 95/2011 des Landeshauptmannes von Oberösterreich, auch die Ager von Fluss-km 0,0 (Einmündung in die Traun) bis Fluss-km 33,8 (Ausrinn Attersee) als Sanierungsgebiet bzw. prioritär zu sanierende Fließgewässerstrecke ausgewiesen. Durch diese Verordnung besteht nun auch für die für das Klauswehr zuständige Bundeswasserbauverwaltung (Gewässerbezirk Gmunden) die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung der Durchgängigkeit.
Im Bereich des Klauswehrs herrschen aufgrund der vorliegenden Infrastruktur (Wege, Brücke, Widerlager der Wehrklappe, Leitungen) sehr beengte Platzverhältnisse vor. Die Fischgängigkeit wird nun durch ein betoniertes Umgehungsgerinne in Form eines Schlitzpasses (Vertical-slot) errichtet, das an die besonderen Standortverhältnisse gut angepasst werden kann. Durch die Umgehung des Aufstiegshindernisses wird der bestehende Abflussquerschnitt der Ager nicht verändert und Hochwässer können wie bisher abgeführt werden.
Der unterwasserseitige Einstieg in den Fischpass wurde im Nahbereich der Wehrklappe situiert, um damit eine gute Auffindbarkeit für aufstiegswillige Gewässerorganismen zu gewährleisten. Die Sohle des Gerinnes wird mit einzelnen größeren Steinen und kantigem Substrat belegt, um eine möglichst große Sohlrauigkeit zu erzielen und dadurch die Durchwanderbarkeit zu erleichtern.
Die Koordination und Projektleitung der Baumaßnahmen erfolgt durch den Gewässerbezirk Gmunden. Die Planung und örtliche Bauaufsicht wird vom Ziviltechniker-Büro Hitzfelder und Pillichshammer, Vöcklabruck, durchgeführt. Die ökologische Bauaufsicht erfolgt durch Irene Gotschy-Russ, Seewalchen. Mit der Bauausführung ist die Firma Kieninger Bau beauftragt.
Weiterführende Informationen
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LGBl. Nr. 95/2011
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird