Ländliche Entwicklung – Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Genetische Ressourcen

(Vorhabensart 8.5.2)
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.

Abwicklung / Antragstellung

Seit 01.04.2025 ist eine Antragstellung in dieser Vorhabensart im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 nicht mehr möglich.

Ab 01.04.2025 können Förderanträge für derartige Projekte in der Intervention “Waldbewirtschaftung (73-04)“ des Programms Ländliche Entwicklung 2023-2027 eingereicht werden.

Bis zum 31.03.2025 im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 eingereichte Projekte können noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung eines Zahlungsantrages ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes finden Sie im jeweiligen Bewilligungsschreiben.

Stichtag Auswahlverfahren

Stichtag für das 22. Auswahlverfahren ist der 07.04.2025. Alle mit diesem Tag entscheidungsreifen, vollständigen Anträge werden dem Auswahlverfahren unterzogen.

Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA).

Alle bis zum 31.03.2025 gültig im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereichten Anträge im Zuständigkeitsbereich der Bewilligenden Stelle Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, die bis zum nachstehend angeführten Stichtag die Unterlagen vollständig nachreichen, können beim nächsten Auswahlverfahren mit Stichtag 07.04.2025 berücksichtigt werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: