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Sicherstellung von Unterbringungsmöglichkeiten - Verlängerung des Geltungszeitraums
Der Oö. Landtag hat am 16. Juni 2016 die Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz-Novelle 2016 (mehrheitlich: ÖVP-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Bedarf nach diesem Landesgesetz gegeben ist, und der zukünftige Bedarf an raschen Unterbringungsmöglichkeiten für Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschen-würdige Unterkunft benötigen, nicht abgesehen (und keinesfalls ausgeschlossen) werden kann.
Weiterführende Informationen
Das Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz, LGBl. Nr. 88/2015, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2016 außer Kraft. Es fand bisher für fast 40 Standorte Anwendung und hat sich grundsätzlich bewährt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Bedarf nach diesem Landesgesetz gegeben ist, und der zukünftige Bedarf an raschen Unterbringungsmöglichkeiten für Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschen-würdige Unterkunft benötigen (vgl. dazu die Zielbestimmung im § 1 Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz) nicht abgesehen (und keinesfalls ausgeschlossen) werden kann, ist die Verlängerung des Geltungszeitraums dieses Gesetzes notwendig.
Zusätzlich soll eine Übergangsbestimmung klarstellen, dass die Ausnahmeregelung im Einzelfall solange gilt, als das Bauwerk für den Unterbringungszweck (im Sinn des Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes) verwendet wird.