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Ausführung der grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes in der Oö. Landarbeitsordnung 1989
Der Oö. Landtag hat am 15. Dezember 2016 die Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2016 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen, mit der erforderliche Anpassungen an das Grundsatzgesetz vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen
Der Bund hat mit BGBl. I Nr. 44/2016 ua. auch grundsatzgesetzliche Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 geändert. Die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen.
Dabei erfolgen insbesondere die Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU in oberösterreichisches Landesrecht, die Anpassungen im Hinblick auf die Neuerlassung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) sowie legistische Anpassungen.