Herstellung einer unionsrechtskonformen Rechtslage auf dem Gebiet des Dienstnehmerschutzes
Der Oö. Landtag hat am 26. Jänner 2017 das Oö. Bediensteten-Schutzgesetz 2017 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Die unionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Bedienstetenschutzes gehen einerseits von einem umfassenden Verständnis des Bedienstetenschutzes aus und berücksichtigen andererseits insbesondere auch Fragen der Arbeitsorganisation, der psychischen Belastungen und des Einflusses der Umwelt auf den Arbeitsplatz. Die derzeit geltenden Bedienstetenschutzvorschriften wurden entsprechend diesen Vorgaben diesen Anforderungen angepasst, wobei insbesondere neue Belastungen und neue Technologien berücksichtigt und alle Aspekte eines umfassenden Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen wurden sowie die Grundlage für eine aktive arbeitsbezogene Gesundheitsförderung und für geeignete Strukturen zur Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung geschaffen wurden.
Derzeit regeln das Oö. Landesbediensteten-Schutzgesetz 1998 und das Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999 den Schutz des Lebens und der Gesundheit im jeweiligen Anwendungsbereich ihrer Bediensteten. Darüber hinaus bestehen in beiden Bereichen zahlreiche Verordnungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen näher ausführen. Diese Bestimmungen haben sich zwar bewährt, sie sind aber vielfach sehr ähnlich, in weiten Teilen sogar wortgleich formuliert.
Im Zuge der Deregulierungsbestrebungen des Landes Oberösterreich wurden die bestehenden Gesetze auf die Notwendigkeit hin überprüft, ob jeweils mehr als ein Gesetz für den gleichen inhaltlichen Anwendungsbereich im Bereich des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände notwendig ist. Dem daraus resultierenden Vorschlag, die separaten gesetzlichen Bestimmungen in ein gemeinsames Landesgesetz zusammenzuführen, wurde durch das vorliegende Gesetz entsprochen.
Als weitere Folge können durch diese Deregulierungsmaßnahme auf Grund des Wegfalls der Doppelregelung zahlreiche, zum Teil sehr umfangreiche Verordnungen aufgehoben werden, ohne dass es zu einem verminderten Schutzniveau für die Bediensteten kommt.