Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundversorgungsgesetz 2006 geändert wird (Oö. Grundversorgungsgesetz-Novelle 2017)

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Einführung von verpflichtenden Integrationsregeln für subsidiär Schutzberechtige in der Grundversorgung, die der Oö. Mindestsicherungsverordnung-Integration 2016 unterliegen

Der Oö. Landtag hat am 2. März 2017 die Oö. Grundversorgungsgesetz-Novelle 2017 (mehrheitlich: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion) beschlossen. Dabei sollen künftig verpflichtende Integrationsregeln auch für subsidiär Schutzberechtige in der Grundversorgung gelten.

Weiterführende Informationen

Nach aktueller Rechtslage haben subsidiär Schutzberechtigte die Möglichkeit, nach einer rechtskräftigen Statusentscheidung in der Grundversorgung zu bleiben und weiter Leistungen aus diesem Titel zu beziehen. Eine Verpflichtung zur Unterfertigung und Einhaltung einer Integrationserklärung bei sonstiger Kürzung der Leistungen, wie im novellierten Oö. Mindestsicherungsgesetz für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte geregelt, besteht in der Grundversorgung nicht.

Im Sinn eines im öffentlichen Interesse gelegenen geordneten und positiven Zusammenlebens sind die Pflichten für subsidiär Schutzberechtigte - unabhängig davon, ob sie Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung oder der Grundversorgung beziehen - einheitlich zu regeln, weshalb auch die in der Grundversorgung verbleibende Personengruppe den Integrationsregelungen iSd. Oö. Mindestsicherungsverordnung-Integration 2016 unterliegen soll.

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