Landesgesetz, mit dem die Oö. Kommunalwahlordnung sowie die Oö. Landtagswahlordnung geändert werden

Junge Frau hält Wahlkarte in ihren Händen

Quelle: Gina Sanders, Adobe Stock

Mit dieser Gesetzesänderung wurde eine Angleichung der bei Kommunal- und Landtagswahlen vorgesehenen Wahlkarten an die auf Bundesebene verwendete Form vorgenommen.

Am  12. Oktober 2017 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem die Oö. Kommunalwahlordnung sowie die Oö. Landtagswahlordnung geändert werden (einstimmig: ÖVP-, FPÖ und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Auf Bundesebene wurde mit BGBl. I Nr. 106/2016 das Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 kundgemacht, womit unter anderem die Gestaltung der Wahlkarte geändert wurde.

Grund für diese Änderung waren die bei der Bundespräsidentenwahl 2016 aufgetretenen Produktionsfehler bei den Wahlkarten, die zu einer Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlgangs geführt haben. Es hat sich gezeigt, dass die zuletzt benutzte Form der Wahlkarten mit "großer" Lasche relativ komplex herzustellen war. Um Wahlgänge auch kurzfristig abwickeln zu können, wurden somit für alle bundesrechtlich geregelten Wahlen Wahlkarten mit der "normalen" Lasche eingeführt.

Da die aktuellen Fassungen der Oö. Kommunalwahlordnung und der Oö. Landtagswahlordnung hingegen noch Wahlkarten mit "großer" Lasche vorsehen, wurde eine Angleichung an die auf Bundesebene verwendete Form vorgenommen.

 

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