Ziel des Oö. Budget-Begleitgesetzes 2017 ist, die Haushaltsstabilität des Landes OÖ langfristig abzusichern und somit einen Schuldenabbau anzustreben. Daher werden u.a. eine "Nulllohnrunde" für Politikerinnen und Politiker auf Landes- und Gemeindeebene, die Kürzung der Parteienfinanzierung und des Landesbeitrages für die Finanzierung der Landtagsklubs um zehn Prozent, die Einführung von Elternbeiträgen in Kindergärten ab 13:00 Uhr für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt, die reduzierte Gehaltsanpassung gegenüber dem Bundesgehaltsabschluss, die Eingliederung der vier Landespflege- und Betreuungszentren in den gespag-Bereich und der dort beschäftigten Landesbediensteten zu einer gemeinnützigen Tochter-GmbH beschlossen.
Am 7. Dezember 2017 hat der Oö. Landtag das Oö. Budget-Begleitgesetz 2017 (Geschäftsantrag auf getrennte Abstimmung - einstimmig; Artikel IX - KFL: mehrheitlich - ÖVP- und FPÖ-Fraktion; Artikel X - Kinderbetreuung: mehrheitlich - ÖVP- und FPÖ-Fraktion; übrige Teile der Beilage 590/2017: einstimmig) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Mit dem Oö. Stabilitätssicherungsgesetz, LGBl. Nr. 54/2017, hat sich das Land Oberösterreich gesetzlich zu einem nachhaltig geordneten öffentlichen Haushalt und zur Notwendigkeit eines verbindlichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung, um so die Haushaltsstabilität langfristig abzusichern, bekannt. Infolgedessen strebt das Land Oberösterreich für das Jahr 2018 ein Nulldefizit und zudem einen Schuldenabbau an. Dies erfordert auch auf der Ebene der Politik kostenmindernde Maßnahmen. Konkret bedeutet dies die Einführung einer "Nulllohnrunde" für Politikerbezüge auf Landes- und Gemeindeebene und die Kürzung des Landesbeitrages für die Finanzierung der Landtagsklub sowie der Parteienfinanzierung.
Auch im Bereich des Dienstrechts der öffentlich Bediensteten soll ein entsprechender Beitrag geleistet werden, wobei neben der zu erwartenden Minderausgaben auch dem Deregulierungsaspekt Rechnung getragen werden soll. Neben einer weiteren befristeten Reduktion der Dienstgeberbeiträge in der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete (KFL) sollen künftig etwa auch die Einstellungsuntersuchungen entfallen sowie kleinere legistische Anpassungen vorgenommen werden.
Mit der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 wurde der elternbeitragsfreie Besuch von Krabbelstubengruppen und Kindergartengruppen für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt eingeführt. Nunmehr sollen für Zeiten ab 13.00 Uhr wieder Elternbeiträge eingehoben werden. Das hat auf das Finanzierungssystem für Kinderbetreuungseinrichtungen insofern Auswirkungen, als auch die Bestimmungen zum Landesbeitrag angepasst werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen von Pilotprojekten bereits erprobte neue Formen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in das Gesetz übernommen und Maßnahmen der Deregulierung umgesetzt werden.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind somit anzuführen:
- "Nulllohnrunde" auf Landesebene für Bezüge auf Grund bezügerechtlicher Regelungen ("Politikerbezüge");
- Kürzung des Landesbeitrages für die Finanzierung der Landtagklubs um zehn Prozent;
- Kürzung der Parteienfinanzierung um zehn Prozent sowie Anpassung des Auszahlungsmodus an das Parteien-Förderungsgesetz 2012 des Bundes;
- Entfall der verpflichtenden Einstellungsuntersuchungen;
- Umsetzung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes betreffend Einbeziehung der Sonderzahlungen in die Sonderpensionenbegrenzung;
- Verlängerung der befristeten Reduktion des Dienstgeberbeitrags zur Kranken- und Unfallfürsorge für Landesbedienstete;
- Einführung von Elternbeiträgen ab 13:00 Uhr für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt (außerhalb der weiterhin beitragsfreien Zeit bis 13.00 Uhr);
- korrespondierende Anpassung der Regelungen zum Landesbeitrag;
- gesetzliche Regelung des in Pilotprojekten erprobten Platz-Sharing im Kinderbetreuungsgesetz;
- erhöhte Flexibilität der Kinderzahlen in den Gruppen;
- reduzierte Gehaltsanpassung gegenüber dem Bundesgehaltsabschluss;
- die durch die Eingliederung der vier Landespflege- und Betreuungszentren in den gespag-Bereich verbundene Zuweisung der dort beschäftigten Landesbediensteten zu einer gemeinnützigen Tochter-GmbH der gespag.