Mit der Novellierung des Gesetzes werden künftig keine Kostenbeiträge mehr für Patientinnen und Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingehoben. Darüber hinaus gilt künftig eine verfahrensrechtliche Abstimmung des krankenanstaltenrechtlichen Bedarfsprüfungs- und Errichtungsbewilligungsverfahrens mit einem etwaigen Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung.
Am 7. Dezember 2017 hat der Oö. Landtag die Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2017 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 - VUG 2017 (BGBl. I Nr. 26/2017) wurden ua. Bestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) geändert. Diese Bestimmungen sind im Landes-Ausführungsgesetz umzusetzen.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Entfall der Standardkrankenanstalten der Basisversorgung;
- verfahrensrechtliche Abstimmung des krankenanstaltenrechtlichen Bedarfsprüfungs- und Errichtungsbewilligungsverfahrens mit einem etwaigen Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherung;
- ausschließliche Überprüfung der Plankonformität im Zuge der Bedarfsprüfung, sofern das verfahrensgegenständliche Leistungsspektrum in den Verordnungen der GesundheitsplanungsgmbH geregelt ist;
- Entfall der Kostenbeiträge für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.