Mit dieser Gesetzesänderung wurden ua. die Einführung eines Rederechts des Direktors des Landesrechnungshofs bei Wechselreden über Ausschussberichte zu Berichten des Landesrechnungshofs im Landtag und die Möglichkeit der Beiziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen in den Ausschüssen und Unterausschüssen des Landtags im Rahmen einer Videokonferenz verankert, eine Anpassung der Bestimmungen über die Vorgangsweise im Petitions(- und Rechtsbereinigungs)ausschuss an die gelebte Praxis und Klarstellungen bzw. Flexibilisierungen im Zusammenhang mit dem Fragerecht vorgenommen.
Am 25. Jänner 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem die Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 und das Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013 geändert werden (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Der Oö. Landtag hat im Zusammenhang mit der Oö. LGO 2009 längere Zeit über verschiedenste Anliegen der im Oö. Landtag vertretenen Klubs und notwendige Änderungen im Hinblick auf Anpassungen an übergeordnete rechtliche Vorgaben und die Berücksichtigung der bestehenden Praxis der Landtagsarbeit beraten.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Harmonisierung der Angelobungsformel für Mitglieder des Landtags mit Art. 31 Abs. 1 Oö. L-VG
- Lockerung der Verpflichtung zur Zuweisung von Berichten des Landesrechnungshofs ausschließlich an den Kontrollausschuss
- Verankerung einer gesetzgebungsperiodenübergreifenden Kontinuität bei der Behandlung von Berichten des Rechnungshofs, des Landesrechnungshofs und der Volksanwaltschaft
- Anpassung der Regelung über die Befassung der Bundesregierung mit Gesetzesbeschlüssen
- des Landtags an die Änderung der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012
- Einführung eines Rederechts der Direktorin bzw. des Direktors des Landesrechnungshofs bei Wechselreden über Ausschussberichte zu Berichten des Landesrechnungshofs im Landtag
- Verankerung der Möglichkeit der Beiziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen in den Ausschüssen und Unterausschüssen des Landtags im Rahmen einer Videokonferenz
- Anpassung der Bestimmungen über die Vorgangsweise im Petitions(- und Rechtsbereinigungs)ausschuss an die gelebte Praxis
- Klarstellungen bzw. Flexibilisierungen im Zusammenhang mit dem Fragerecht