Mit dieser Gesetzesänderung wurden erforderliche Anpassungen an grundsatzgesetzliche Vorgaben des Landarbeitsgesetzes 1984 (zB betreffend den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes) in der Oö. Landarbeitsordnung 1989 vorgenommen sowie ua. gesundheitsschutz- und arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 im Oö. Jagdgesetz umgesetzt.
Am 25. Jänner 2018 hat der Oö. Landtag Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2018 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Der Bund hat mit BGBl. I Nr. 35/2017 und 36/2017 ua. auch grundsatzgesetzliche Bestimmungen im Landarbeitsgesetz 1984 geändert. Die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes sind nun im Rahmen der Oö. Landarbeitsordnung 1989 auszuführen. Weiters hat der Bund mit BGBl. I Nr. 120/2016 ua. im Waffengesetz 1996 eine arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmung eingefügt, die im Oö. Jagdgesetz umzusetzen ist.