Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird

Frau spielt an einem Glücksspielautomaten

Quelle: Tomasz Zajda, Adobe Stock

Mit dieser Gesetzesänderung wurden u.a. Regelungen zur Anpassung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgenommen und strengere Bestimmungen zum Schutz von Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer in Automatensalons umgesetzt.


Am 1. März 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (mehrheitlich: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Die bisherige Regelung betreffend Maßnahmen gegen Geldwäsche entsprechen den diesbezüglichen Bestimmungen des Glücksspielgesetzes. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgte eine Änderung des Glücksspielgesetzes sowie die Erlassung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes - FM-GwG, sodass auch Änderungen im Oö. Glücksspielautomatengesetz erforderlich sind.

Mit den Änderungen werden die für den Glücksspielbereich geltenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach dem Muster des Glücksspielgesetzes und des FM-GwG umgesetzt.

Weiters sollen die im Glücksspielbereich des Bundes bestehenden Möglichkeiten, dass die Identifikation der Kundinnen und Kunden durch biometrische Erkennungsverfahren sichergestellt wird, übernommen werden.

Ein weiteres Ziel der Novelle sind strengere Bestimmungen zum Schutz der Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer in Automatensalons.

Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Die Regelungen zur Vorbeugung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind anzupassen;
  • die Identifikation der Kundinnen und Kunden kann auch mittels eines biometrischen Erkennungsverfahrens erfolgen;
  • Ermöglichung der Einzelaufstellung in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben;
  • verpflichtete Spielerkarte für die Spielteilnahme in Automatensalons.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: