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In Anlehnung an die Änderungen im Glücksspielgesetz werden mit dieser Novelle nun auch diese Änderungen im Oö. Wettgesetz umgesetzt.
Am 12. April 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Wettgesetz geändert wird, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Die bisherige Regelung betreffend Maßnahmen gegen Geldwäsche entsprechen den diesbezüglichen Bestimmungen des Glücksspielgesetzes. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sind auch Änderungen im Oö. Wettgesetz erforderlich, die wiederum in Anlehnung an die Änderungen im Glücksspielgesetz erfolgen sollen.
Weiters sollen die im Glücksspielbereich des Bundes bestehenden Möglichkeiten, dass die Identifikation der Kundinnen und Kunden durch biometrische Erkennungsverfahren sichergestellt wird, übernommen werden.
Ein weiteres Ziel der Novelle sind strengere Bestimmungen zum Schutz der Wettkundinnen und Wettkunden und der Anrainerinnen und Anrainer von Wettannahmestellen.
Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Die Regelungen zur Vorbeugung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind anzupassen;
- die Identifikation der Kundinnen und Kunden kann auch mittels eines biometrischen Erkennungsverfahrens erfolgen;
- Verlängerung der Frist im Anzeigeverfahren bei Wettterminals;
- Erweiterung der verbotenen Wetten;
- Einschränkungen für den Betrieb einer Wettannahmestelle.