Quelle: Harald Biebel, Adobe Stock
Mit der Oö. Grundgesetznovelle 2018 werden neben notwendigen, legistischen Anpassungen insbesondere auch Verwaltungsvereinfachungen vorgenommen, wie etwa die Regelung über eine Bagatellgrenze bei Genehmigungsverfahren.
Am 5. Juli 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2018) (mehrheitlich: Artikel I Ziffer 8; einstimmig: Rest der Beilage 781/2018) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Durch die vorliegende Novelle des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 werden aktuelle Entwicklungen und Bestrebungen zur Verwaltungsvereinfachung umgesetzt sowie legistische Bereinigungen vorgenommen.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Aufnahme einer Regelung über eine Bagatellgrenze bei Genehmigungsverafhren
- Erfassung von Anteilserwerben an in der Land- und Forstwirtschaft tätigen juristischen Personen