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Mit der Gesetzesnovelle werden gewisse berufliche Bereiche (Schiunterricht, Führen und Begleiten in Bergsportarten, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeit in einer Sportart), die bisher im Oö. Sportgesetz geregelt waren, wegen sachlicher Zugehörigkeit nun in das Oö. Tourismusgesetz integriert. Darüber hinaus werden einige Bestimmungen im Oö. Tourismusgesetz 2018 den Erfordernissen der Praxis angepasst.
Am 20. September 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tourismusgesetz 2018 und das Oö. Sportgesetz geändert werden, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
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