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Nachdem die Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2018 unter Umständen nicht zeitgerecht bis zum Ablauf der derzeitigen Befristung der Geltungsdauer des Oö. Jugendschutzgesetzes bis 31. Dezember 2018 in Kraft treten könnte, soll vorweg - aus Gründen der Rechtssicherheit - die Verlängerung der Befristung bis 31. Dezember 2019 erfolgen. Diese Änderung soll sogleich mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft treten.
Am 11. Oktober 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 geändert wird (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
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