Rückstau aus dem Kanal

Jeder Hausbesitzer hat sein Haus selbst gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu schützen!

Öffentliche Kanäle, welche neben Schmutzwässer auch Regenwässer ableiten, können bei einem Starkregenereignis bzw. Hochwasser eingestaut werden. Das eingestaute Abwasser kann dabei über die Hauskanalanlage bis in die Häuser gelangen. Dabei kann es über Abläufe unterhalb der sogenannten Rückstauebene zu Überflutungen kommen.

Dies kann durch

  • Abwasserhebeanlagen oder
  • Rückstauverschlüsse bei untergeordneten Entwässerungsgegenständen (z. B. Gully, Bodenablauf)

vermieden werden.

Die Rückstauebene markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers
im Kanalsystem und ist 15 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes anzusetzen (laut ÖNORM B2501). Oberhalb der maßgeblichen Rückstauebene anfallendes Abwasser kann im freien Gefälle entwässern, hier ist kein Problem im Hochwasserfall zu erwarten. Problematisch wird es für alle Entsorgungsstellen, die unterhalb der Rückstauebene situiert sind (z. B. WC, Dusche im Keller).

Abwasserhebeanlage:
Wenn die Entsorgungsstelle unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene liegt, bietet nur eine Abwasserhebeanlage (mit Rückstauschleife) bzw. eine Rückstauhebeanlage Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanal.

Rückstauverschlüsse:
Rückstauverschlüsse (z. B. automatische Absperrschieber, Absperrklappen etc.) sind nur bei untergeordneten Entwässerungsgegenständen (z. B. Gully, Bodenablauf) zulässig. Sie sind grundsätzlich geschlossen zu halten und dürfen nur während der Benützung geöffnet werden.

Mythos Rückstauklappe:
"Eine Rückstauklappe ist ein geeignetes Bauteil, um die Flutung eines Gebäudes aus dem Kanal heraus zu verhindern." - Leider nein!
Immer wieder kommt es zu Fehlern beim (nachträglichen) Einbau von Rückstauklappen, die sich fatal auswirken können. Aber vor allem ist eine regelmäßige Wartung der Klappen - vor allem bei fäkalienführenden Leitungen - erforderlich: Mindestens zwei Mal im Jahr ist eine Kontrolle durch Fachpersonal durchzuführen, der Betreiber selbst sollte mindestens monatlich die Funktion überprüfen. Zur Wartung gehören neben dem Entfernen von Schmutz und Ablagerungen auch das Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen sowie gegebenenfalls der Austausch der Dichtungen. Auch die Mechanik der beweglichen Abdichtorgane muss kontrolliert und bei Bedarf nachgefettet werden usw.
 

Weiterführende Informationen

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