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Mit diesem Gesetz wird eine Anpassung der Prozentsätze bei den Aufwandsentschädigungen der ersten Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgenommen.
Am 31. Jänner 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird, (mehrheitlich: ÖVP- und FPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Mit der Oö. Gemeinde-Bezüge-Novelle 2018, LGBl. Nr. 92/2018, wurden unter anderem auch die Aufwandsentschädigungen für die ersten Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister an die mit dieser Novelle ebenfalls geänderten Bezüge der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angepasst.
Um zu gewährleisten, dass die ersten Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hinsichtlich der Höhe ihrer Entschädigung den Fraktionsobleuten weiterhin zumindest gleichgestellt sind, ist eine Anpassung der Prozentsätze (Anhebung um 1 %) erforderlich.