- Die Anmeldezeiträume sind von 15. Mai bis 15. September bzw. von 15. November bis 15. März. Die Anmeldung ist jeweils nur für das folgende Einsatzhalbjahr möglich. Aus organisatorischen Gründen können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, welche uns innerhalb des gesetzten Anmeldezeitraums mittels Anmeldeformular erreichen.
- Eine direkte Anmeldung der einzelnen Hausbrunnenbesitzerinnen und –besitzer ist nicht möglich, die Anmeldung muss über die jeweilige Gemeinde erfolgen.
- Es ist möglich, mehrere Tage anzumelden. Insbesondere soll dabei darauf geachtet werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einzelnen Siedlungsteilen/Dörfern möglichst gebündelt organisiert und gemeldet werden. Damit kann nicht nur ein optimalerer Ablauf sondern auch eine Wirkungsverstärkung der Gesamtaktion erreicht werden.
- Die fixe Terminisierung findet Anfang November und Anfang Mai nach erfolgter Reihung statt. Sie erhalten von uns eine Outlook-Terminisierung mit den erforderlichen Unterlagen und Hinweisen. Falls wir Anmeldungen im gegenständlichen Vergabezeitraum nicht berücksichtigen können, erhalten Sie eine Mitteilung von uns. Sollte die Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
- Trotz der beschränkten Anzahl an Einsatztagen wollen wir möglichst vielen die Möglichkeit der Teilnahme bieten. Eine wiederholte Teilnahme einzelner Hausbrunnenbesitzerinnen und –besitzer an der Aktion ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Um die Gesamtergebnisse den Teilnehmerinnen und Teilnehmern noch besser vermitteln zu können und auch für Fragen zur Verfügung zu stehen, bieten wir – abhängig von den Ergebnissen – an, eine Informationsveranstaltung vor Ort abzuhalten. Das soll insbesondere die Umsetzung von nachhaltigen und wirtschaftlichen Lösungen unterstützen.
Wichtige Hinweise für die Gemeinde bzw. Aktionsteilnehmerinnen und -teilnehmer
- Es können pro Einsatztag maximal 13 Hausbrunnenanlagen begutachtet werden.
- Je Teilnehmerin/Teilnehmer kann nur eine Probenahmestelle vorgemerkt werden.
- Es werden nur jene Anlagen begutachtet, welche auch tatsächlich für die Trinkwassergewinnung verwendet werden (keine Objekte, welche bereits durch kommunale oder genossenschaftliche Anlagen versorgt werden und keine Nutzwasseranlagen!).
- Die Hausbrunnenbesitzerinnen und –besitzer müssen am Einsatztag anwesend sein, um eine optimale Begutachtung und Beratung durchführen zu können.
- Das Erhebungsblatt muss vorab vollständig von den Hausbrunnenbesitzerinnen und -besitzern ausgefüllt werden.
- Terminverschiebungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Weiterführende Informationen