Quelle: xalanx, Adobe Stock
Mit dieser Novelle werden Änderungen des Waffengesetzes 1996 umgesetzt. Danach sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben.
Am 23. Mai 2019 hat der Oö. Landtag die Oö. Jagdgesetz-Novelle (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Mit der Novelle des Oö. Jagdgesetzes werden die durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2018 vorgenommenen Änderungen des Waffengesetzes 1996 umgesetzt.
Durch die Änderung des Waffengesetzes 1996 mit der Novelle BGBl. I Nr. 97/2018 wurde § 17 Abs. 3b eingefügt. Danach sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Jägerinnen bzw. Jäger soll daher die waffenrechtliche Regelung im Oö. Jagdgesetz durch ersatzlosen Wegfall des auch dort seit der vorletzten Waffengesetz-Novelle nur mehr eingeschränkt geltenden Verbotes der Verwendung von Schalldämpfern umgesetzt werden.