Mit dieser Novelle werden die bestehenden Zuweisungsgesetze der gespag und KUK an die neue Gesellschaftsstruktur der Oö. Gesundheitsholding GmbH angepasst und somit kann auch ein flexiblerer Personaleinsatz der Bediensteten innerhalb der Gesundheitsholding ermöglicht werden.
Am 4. Juli 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz, das Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015, das Oö. Landesbeamtengesetz 1993 und das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 geändert werden (Oö. Zuweisungsgesetz-Novelle 2019), (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Das Land Oberösterreich optimiert die Struktur der Gesundheitsdienstleister des Landes und deren Beteiligungen. Ziel ist die Zusammenführung dieser Beteiligungen unter einem Dach. Dadurch sollen die Abläufe zwischen den Anbietern vereinfacht und vereinheitlicht werden und die Effizienz im Sinn einer noch besseren Servicierung der Patientinnen und Patienten erhöht werden.
Als erster Umsetzungsschritt wurde im Oktober 2018 die Oö. Gesundheits- und Spitals-AG (gespag) zur Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH weiter entwickelt. In diese soll der 74,9 Prozent-Anteil der Kepler-Universitätsklinikum GmbH (KUK), den derzeit die OÖ Landesholding GmbH unmittelbar hält, eingebracht werden. Der Anteil der Stadt Linz mit 25,1 Prozent an der Kepler Universitätsklinikum GmbH bleibt unverändert.
Damit einhergehend sollen die bestehenden Zuweisungsgesetze an die neue Gesellschaftskonstruktion angepasst werden und ein flexiblerer Personaleinsatz der Bediensteten innerhalb der Gesellschaften der Gesundheitsholding ermöglicht werden.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Anpassungen an die neue unternehmensrechtliche Gesellschaftsstruktur und Anpassungen des Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetzes an die Regelungen des Oö. BedienstetenZuweisungsgesetzes 2015
- Flexiblerer Einsatz der bisher an die KUK und an die gespag zugewiesenen Landesbediensteten und Bediensteten der Stadt Linz für eine andere Gesellschaft innerhalb der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH
- Schaffung der Bewerbungsmöglichkeit auf amtsintern ausgeschriebene Posten für Landesbedienstete, die seit der Ausgliederung der LKH für gespag oder KUK aufgenommen wurden, ohne Notwendigkeit eines Objektivierungsverfahrens unter engen Voraussetzungen; ebenso für Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer der Stadt Linz in der KUK bei magistratsintern ausgeschriebenen Stellen der Stadt Linz
- Schaffung der Möglichkeit, dass bestehende Angestellte der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH Landesbedienstete werden (im Hinblick darauf, dass die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH eine Tochtergesellschaft der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH wird).