Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz 2019 erlassen und das Oö. Tourismusgesetz 2018 geändert wird

Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Neuausrichtung der Oö. Landessportorganisation und eine Neuverteilung der Aufgaben in den Gremien zur Schaffung moderner Strukturen im Hinblick auf die Sportstrategie 2025 geschaffen.

Am 4. Juli 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz 2019 erlassen und das Oö. Tourismusgesetz 2018 geändert wird), (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Oö. Sportgesetz, LGBl. Nr. 93/1997, ist am 30. August 1997 in Kraft getreten und wurde zwischenzeitig mehrfach novelliert. Im Rahmen der Konzeption der „Sportstrategie Oberösterreich 2025" fanden grundsätzliche Überlegungen zu einer weiteren, umfangreichen Novellierung des Oö. Sportgesetzes statt. Das vorliegende Landesgesetz dient im Besonderen der Umsetzung der Leitlinie "Vereinfachen und deregulieren", welche eine der fünf Gestaltungsprinzipien darstellt, die im Rahmen der neuen Sportstrategie entwickelt wurden.

Das Hauptaugenmerk der damit befassten Arbeitsgruppe lag auf der Neuregelung der Landessportorganisation sowie auf der Deregulierung des Oö. Sportgesetzes durch eine Verschiebung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Berg- und Schisports aus dem Oö. Sportgesetz in das Oö. Tourismusgesetz 2018. Durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2018 wurden die touristisch geprägten Berufsregelungen im Bereich des Berg- und Schisports in das Oö. Tourismusgesetz 2018 überführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der zweite Schwerpunkt der Arbeitsgruppe umgesetzt sowie eine Anpassung vereinzelter Bestimmungen an völkerrechtliche Verpflichtungen bzw. unionsrechtliche Vorgaben vorgenommen werden. Außerdem sollen legistische Unschärfen im Oö. Tourismusgesetz 2018, die sich durch die Verschiebung der Berufsregelungen im Bereich des Berg- und Schisports in das Oö. Tourismusgesetz 2018 ergaben, bereinigt werden.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

  • Neuausrichtung der Oö. Landessportorganisation durch die Schaffung moderner und inhaltlich ausgerichteter Strukturen, mit welchen die Ziele der Sportstrategie Oberösterreich 2025 mit Innovationskraft und Zukunftsausrichtung effizient und effektiv umgesetzt werden können;
  • eine zielgerichtete Neuverteilung der evaluierten Aufgaben in den neu strukturierten Gremien der Landessportorganisation;
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten.


Die dadurch notwendigen Änderungen in einer Vielzahl der Bestimmungen des aktuellen Gesetzestextes und der gänzliche Entfall des 3. Abschnitts des Oö. Sportgesetzes durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2018 lassen es zweckmäßig erscheinen, das derzeitige Oö. Sportgesetz nicht bloß zu novellieren, sondern gänzlich neu als Oö. Sportgesetz 2019 (Oö. SpG 2019) zu erlassen. Die Neuerlassung wird dabei auch zum Anlass genommen, das Oö. SpG 2019 durchgängig geschlechtergerecht zu formulieren und einige kleinere formale Anpassungen, wie etwa sprachliche und systematische Anpassungen oder Zitatanpassungen, vorzunehmen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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