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Durch das Gesetz werden EU-Richtlinien zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden umgesetzt. Zudem erfolgen Anpassungen der Definition betreffend "Ballungsraum Linz" an die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung sowie Zitatanpassungen an Bundesgesetze.
Am 7. November 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Umwelt-schutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. USchG-Novelle 2019), (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Durch das Gesetz wird im Wesentlichen die Richtlinie 2015/996/EU der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 168 vom 1.7.2015, S 1, umgesetzt. Zudem erfolgen eine Anpassung der Definition betreffend "Ballungsraum Linz" an die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung sowie Zitatanpassungen an Bundesgesetze.