Straßenrennen und Rallye-Veranstaltungen stellen anzeigepflichtige Veranstaltungen dar und sind unter Verwendung des Veranstaltungsanzeige-Formulars unter Beachtung der unten angeführten Ausführungen an die zuständige Veranstaltungs-Behörde bzw. gesondert an die zuständige Verkehrsbehörde zu übermitteln.
Behörden-Zuständigkeit:
- Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr (zB. Messe- oder Firmengelände):
- Veranstaltungsbehörde nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
- Veranstaltungsbehörde nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
- Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr:
- Verkehrsbehörde nach § 64 der Straßenverkehrsordnung
(Sportliche Veranstaltungen auf Straßen) - Veranstaltungsbehörde nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
- Verkehrsbehörde nach § 64 der Straßenverkehrsordnung
Anwendbarkeit für vergleichbare Motorsportveranstaltungen:
Diese Richtlinie kann im Wesentlichen, adaptiert für die jeweilige Rennveranstaltung, auch für Rennen herangezogen werden, die nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stattfinden, sondern zB. auf einem Messe- oder Firmengelände.
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Veranstaltungsanzeige (IKD/E-2)
gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
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