Ausführungen zu Straßenrennen:

Wie etwa Bergrennen, Beschleunigungs- oder Oldtimerrennen und Gleichmäßigkeitsbewerbe (ausgenommen Rallye-Veranstaltungen)

 

 

A. Ausgangslage:

Die Besuchersicherheit neben der Rennstrecke muss vom Veranstalter sichergestellt werden, wenngleich auch von einem ordnungsgemäßen Verhalten der Besucher (Eigenverantwortung) ausgegangen wird. Die lückenlose Überwachung der Rennstrecke und des durchgehenden Sicherheitskorridors entlang der Rennstrecke durch Streckenposten und Ordner ist dem Veranstalter möglich.

B. Beurteilungs- bzw. Antragsunterlagen:

  1. Lückenlose Darstellung der gesamten Rennstrecke (Streckenpläne), einschließlich Fahrerlager, Servicezonen udgl. und deren Umgebung mit einmündenden Straßen und Wegen auf Orthofotos (etwa Google Maps) unter Eintragung
     
    • Kilometrierung der Rennstrecke
    • Standorte von Streckenposten und Funkposten
    • Standorte für Notarzt, Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungsposten mit Funk, Rettungswagen, Rettungs- und Einsatzzentrale
    • Hubschrauberlandeplatz
    • Standorte der Feuerwehr
    • Standorte der Polizei
    • Durchgehend bemaßter Sicherheitskorridor (Sperrzone) entlang der Rennstrecke unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten (z.B. Böschungen), erforderlichenfalls unter Einbindung eines für den Motorsport gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für die Festlegung und Dimensionierung der Sperrzonen
    • Bemaßte Zuschauerzonen an der Rennstrecke
    • Straßen- und Wegabsperrungen mit Scherengittern oder Bandabsperrungen
    • Objektschutzeinrichtungen (Holzbarrieren), Leitschienen, Strohballenwände oder dgl.
    • Parkplätze und Parkplatzabgrenzungen
    • Fahrerlager und Fahrerlagerabgrenzungen
    • Technische und administrative Abnahme (Parc ferme)
    • Toilettenanlagen
    • Gastronomiestände
    • Müllcontainer
    • Zeitnehmungseinrichtungen, Streckensprecher, Lautsprecheranlagen
    • Start- und Zielbereich
       
  2. Entsprechende Legenden zu den Eintragungen auf den jeweiligen Plänen
     
  3. Zeitplan über den genauen Veranstaltungsablauf
     
  4. Aktuelles Streckenabnahmeprotokoll der AMF (nicht älter als drei Jahre) ausgenommen für Beschleunigungs- und Oldtimerrennen sowie für Gleichmäßigkeitsbewerbe
     
  5. Nominierung von Rennleiter und Sicherheitschef

C. Besonders wichtige, je nach Besonderheit des jeweiligen Rennens zu ergänzende Sicherheitsvorschreibungen für den Zuschauerschutz und den Rennbetrieb:

  1. Einreichpläne mit den ausgewiesenen Veranstaltungs- und Sicherheitseinrichtungen werden als Bescheidbestandteil für verbindlich erklärt
     
  2. Grundsätzliche Bindung an das Rennreglement der AMF, allenfalls ergänzt durch zu fordernde Besonderheiten im Rennablauf, z.B. Beschränkung auf Fahrzeuge mit Straßenzulassung oder Begrenzung der Lautstärke- oder Abgaswerte
     
  3. Lückenlose Abgrenzung und Kennzeichnung des Sicherheitskorridors (Sperrzone)
     
  4. Überwachung des Sicherheitskorridors (Sperrzone) durch Streckenposten, zusätzliche Sicherheitskräfte oder geschulte Ordner
     
  5. Aufenthalt von Zuschauern nur außerhalb des Sicherheitskorridors (Sperrzone) zulässig
     
  6. Beim Betreten und Verbleib von Zuschauern oder Passanten im Sicherheitskorridor (Sperrzone) haben Streckenposten oder Ordner durch Funksprüche oder Flaggensignalgebung die Rennunterbrechung durch den Rennleiter zu veranlassen
     
  7. Betretungsverbot für Rennstrecke und Sicherheitskorridor während der Wertungs- oder Trainingsläufe sowie generelles Querungsverbot der Rennstrecke für die Zuschauer während der Wertungs- oder Trainingsläufe; Querung nur in Rennpausen an durch Ordner gesicherten Bereichen auf ausdrückliche Ordneranweisung zulässig
     
  8. Bei erforderlichem Einfahren von Einsatzfahrzeugen in die Rennstrecke sind die Rennläufe durch den Rennleiter sofort zu unterbrechen
     
  9. Informationsfolder, Programmheft und Lautsprecherdurchsagen im Start- und Zielbereich und entlang der Rennstrecke für die Besucher, Homepagehinweise udgl. hinsichtlich des Besucherverhaltens, insbesondere des Aufenthaltsverbotes im Sicherheitskorridor (Sperrzone)
     
  10. Bestellung von Rennleiter und Sicherheitschef 
     
  11. Schriftliche Bestätigung über die projekt- und vorschreibungsgemäße Absicherung der Rennstrecke durch den Sicherheitschef nach der von ihm durchgeführten Endabnahme, erforderlichenfalls unter Einbindung eines für den Motorsport gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: