Mit diesem Gesetz wird eine EU-Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, soweit sie das oö. Baurecht betreffen, umgesetzt.
Am 5. Dezember 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2019), (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Das vorliegende Gesetz dient der vordringlichen Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, ABl. Nr. L 13 vom 17.1.2014, S 1 (im Folgenden: Richtlinie 2013/59/Euratom), soweit diese auch das oö. Baurecht betrifft und nur insoweit auch eine Umsetzung auf gesetzlicher Ebene geboten ist.
Darüber hinaus soll die das Bauprodukterecht betreffende Novelle zum Anlass für zwei weitere Änderungen in diesem Bereich genommen werden: Zum einen soll es zu einer Verwaltungsvereinfachung im Zusammenhang mit der Kundmachung der Baustofflisten ÖA und ÖE kommen, zum anderen zu einer Anpassung der Kostenregelungen des § 84.