Wesentliche Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Schaffung von Personalsenaten zur Entscheidung über gewisse Angelegenheiten, die bislang vom Personalausschuss wahrgenommen wurden sowie verschiedene Ergänzungen, die das organisatorische Prozedere innerhalb des Landesverwaltungsgerichts OÖ vereinfachen und zur Klarstellung dienen.
Am 5. Dezember 2019 hat der Oö. Landtag das Oö. Landesverwaltungsgerichtsrechtsänderungsgesetz 2019, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Auf Grund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist es erforderlich geworden, eigene Personalsenate zur Entscheidung über gewisse Angelegenheiten, die bislang vom Personalausschuss wahrgenommen wurden, einzurichten. Abgesehen davon werden verschiedene Ergänzungen vorgenommen, die den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vor allem das organisatorische Prozedere innerhalb des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vereinfachen und zur Klarstellung beitragen sollen.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Schaffung von Personalsenaten;
- Verbot von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-, Foto- und Tonaufnahmen;
- Vorgehensweise bei beleidigenden, unklaren oder wiederholenden Eingaben im Rahmen der Justizverwaltung;
- Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses;
- Möglichkeit zur Teilnahme an Ausschusssitzungen per Videokonferenz;
- ausdrückliche Bedachtnahme auf die Einstiegsphase bei der Geschäftsverteilung;
- Erstattung einer Disziplinaranzeige sowohl durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten als auch die Landesregierung;
- legistische Klarstellungen und Zitatanpassungen.