Investitionsvolumen in den Hochwasserschutz 2019
Instandhaltung der Gewässer
Um Hochwasserschutzanlagen zu betreiben und die Funktion bestehender Anlagen aufrecht zu erhalten, sind von den Betreibern Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Für 109 Instandhaltungsprogramme an Bundesflüssen und Interessentengewässern wurden im Jahr 2019 Bundesmittel in der Höhe von 1,8 Mio. Euro, Landesmittel in der Höhe von 1,2 Mio. Euro und Interessentenmittel in der Höhe von 1,3 Mio. Euro aufgewendet.
Planungen an den Gewässern
Für 40 schutzwasserwirtschaftliche Planungen und Gefahrenzonenpläne an der Donau, an Bundesflüssen und Interessentengewässern wurden Bundesmittel in der Höhe von 520.000 Euro und Landesmittel in der Höhe von 330.000 Euro ausgegeben.
Umsetzung von Baumaßnahmen an den Gewässern
Für 193 Baumaßnahmen an Bundesflüssen und Interessentengewässern wurden Bundesmittel in der Höhe von 11,6 Mio., Landesmittel in der Höhe von 9,4 Mio. Euro und Interessentenbeiträgen in der Höhe von 4,0 Mio. Euro ausgegeben.
Für 9 Maßnahmen an der Donau (z.B. Enns-Enghagen, Saxen-Grein-St. Nikola, Sanierung Aistdämme, St. Georgener-Bucht, Hochwasserschutz Machland Nord, Flutmulde) wurden Bundesmittel in der Höhe von 5,8 Mio. Euro und Landesmittel in der Höhe von 4,1 Mio. Euro mit einem Interessentenanteil in der Höhe von 2,4 Mio. Euro umgesetzt.
In Summe wurden in Oberösterreich im Jahr 2019 42,25 Mio. Euro an Bundes-, Landes- und Interessentenmittel in den Hochwasserschutz investiert.
Weiterführende Informationen
Gewässerkategorien
Eine wesentliche Besonderheit der Arbeitsabläufe der Schutzwasserwirtschaft ergibt sich aus der Gewässerkategorie:
- Bundesflüsse (einschließlich Grenzgewässer zum Ausland):
An Bundesflüssen und den Grenzgewässern hat laut Wasserbautenförderungsgesetz der Bund (Republik Österreich) ein überwiegendes Interesse. Daher werden Maßnahmen an Bundesflüssen auch von der Bundeswasserbauverwaltung als Vertreterin der Republik gesetzt. Diese Maßnahmen werden daher von der Republik zu einem hohen Prozentsatz finanziert. - Interessentengewässer (oder Konkurrenzgewässer):
Interessentengewässer sind im Wesentlichen alle übrigen Gewässer. Hier wird dann eine Maßnahme gesetzt, wenn ein "Interessent" als Rechtsträger auftritt. Erst bei Beantragung einer finanziellen Förderung werden Bund und Land als Förderungsverwaltung tätig.
Ansprechpersonen für die Umsetzung schutzwasserbaulicher Maßnahmen