Oö. Kiesleitplan

Im oö. Kiesleitplan sind Negativ- und Vorbehaltszonen festgelegt, in denen ein Abbau nicht oder nur unter gewissen Bedingungen stattfinden kann. Das dient der Minimierung von Nutzungskonflikten.

Der Oö. Kiesleitplan ist eine Richtlinie des Landes Oö. und betrifft das gesamte Landesgebiet. Durch die Abbauvorhaben können Nutzungskonflikte zu den benachbarten Siedlungsgebieten, Auwaldbeständen und durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entstehen. Um die Nutzungskonflikte zu minimieren, wurden im Oö. Kiesleitplan Zonen (Negativ- und Vorbehaltszonen) festgelegt, in denen Abbau nicht oder nur unter gewissen Bedingungen stattfinden kann.

Für die Terrassenlandschaften entlang der Vöckla, der Ager, der Traun und der Donau von Linz bis Enns sowie für das Machland wurde der Kiesleitplan überarbeitet. Die Festlegungen für diese Teilräume sind im Kiesleitplan 1997 nicht mehr enthalten und finden sich in den überarbeiteten Richtlinien.

Richtlinientext und Erläuterungsbericht inkl. Pläne:

Kiesleitplan Vöckla-Ager 2024

Kiesleitplan Zentralraum 2020

Kiesleitplan Region Vöckla-Ager 2012

Kiesleitplan Machland 2020

Kiesleitplan 1997