Quelle: Stefanie Baum, Adobe Stock
Die Aufnahme von Bestimmungen über die sanitäre Aufsicht über Kuranstalten erfolgt im Hinblick auf eine in Begutachtung befindliche Novelle zum KAKuG, die eine Aufhebung der Bestimmungen betreffend die sanitäre Aufsicht über Kuranstalten mit 1. Jänner 2020 vorsieht.
Am 23. April 2020 hat der Oö. Landtag die Oö. Heilvorkommen- und Kurortegesetz-Novelle 2020, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.
Weiterführende Informationen
Mit der B-VG-Novelle, BGBl. Nr. 14/2019, wurde die Kompetenzverteilung dahingehend geändert, dass Angelegenheiten der "vom gesundheitlichen Standpunkt aus an Kurorte sowie Kuranstalten und Kureinrichtungen zu stellende Anforderungen" mit 1. Jänner 2020 nicht mehr im Art. 12 Abs. 1 B-VG angeführt werden. Diese Materie geht damit vollständig in die Kompetenz der Länder zur Gesetzgebung und Vollziehung über und bestehende Grundsatzgesetze traten mit 1. Jänner 2020 außer Kraft.
Die Aufnahme von Bestimmungen über die sanitäre Aufsicht über Kuranstalten erfolgt im Hinblick auf eine in Begutachtung befindliche Novelle zum KAKuG, die eine Aufhebung der Bestimmungen betreffend die sanitäre Aufsicht über Kuranstalten mit 1. Jänner 2020 vorsieht.